Lehre zur/zum FußpflegerIn
Fachleute für Fußpflege (= Pediküre) erhalten die Fußgesundheit und behandeln Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen), machen Fußbäder und Packungen und erkennen Deformierungen. Dafür verwenden sie Haut- und Nagelzangen, Pinzetten, Feilen, Klingen, Fräser & andere Hilfsmittel. FußpflegerInnen beraten ihre KundInnen, verkaufen professionelle Pflegeprodukte und bieten ihren Kunden eine freundliche und entspannende Auszeit vom Alltag.
Voraussetzung:
• Absolvierung der 9 jährigen Pflichtschule
Anforderungen:
• Selbstständiges Arbeiten
• Verantwortungsbewusstsein
• Fingerfertigkeit
• Einfühlungsvermögen
• Kontaktfreude
• Freundlichkeit
• Gepflegtes Erscheinungsbild
• Hilfsbereitschaft
• Sauberkeit & Hygiene
Die wichtigsten Tätigkeiten:
• Entfernen von Hautverhornungen & Druckstellen
• Kürzen und Formen der Zehennägel
• Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel
• Fußmassage
• Anlegen von Verbänden & Kompressen
• Lackieren der Nägel
• Handpflege & Maniküre
Arbeitsorte/Arbeitsweise:
• Fußpflege- und Kosmetiksalons
• Wellnesseinrichtungen
• Thermen
• Kurbäder
• Alten- und Pflegeheime
• Alleine oder im Team
• Angestellt oder selbstständig
• Stationär oder mobil
Lehrzeit und Abschluss
• 2 Jahre
• Lehrabschlussprüfung Theorie/Praxis