Lehre zur/zum MasseurIn
Die Einsatzbereiche von MasseurInnen sind vielfältig – und werden immer wichtiger in der heutigen Zeit, denn die Menschen verbringen leider immer mehr Zeit in gekrümmter Haltung vor dem Bildschirm und bewegen sich zu wenig. Diese Ausbildung kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden, allerdings unter eingeschränkten Bedingungen. So führst du bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nur Teilkörpermassen (z.B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) durch. Ganzkörpermassagen erlernst du dann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Du wirst zur/zum gewerblichen MasseurIn ausgebildet. Das bedeutet, dass du laut Gesetz den gesunden Körper zur Prävention behandeln darfst.
Voraussetzung:
• Absolvierung der 9 jährigen Pflichtschule
Anforderungen:
• selbstständiges Arbeiten
• Verantwortungsbewusstsein
• Ausgeprägter Tastsinn
• Fingerfertigkeit
• Gute Beobachtungsgabe
• Medizinisches Verständnis
• Einfühlungsvermögen
• Ausdauer
• Verschwiegenheit/Diskretion
• Gepflegtes Erscheinungsbild
Arbeitsorte/Arbeitsweise:
• Wohltemperierte
• Massageräume
• Thermen
• Physiotherapeutische Institute
• Wellnesshotels
• Sport- und Freizeitzentren
• Alleine oder im Team
• Stationär oder mobil
Lehrzeit und Abschluss:
• 3 Jahre
• bei Doppellehre 3,5 Jahre
• Lehrabschlussprüfung Theorie/Praxis